Corona Begriffe und Regeln beim Reisen erklärt

In den Medien wird viel über Reisewarnungen, Einreisestopp, Risikogebiete und Quarantäne Regelungen gesprochen. Doch was bedeuten diese Begriffe tatsächlich für mich als Reisenden und welche Auswirkungen hat es jeweils auf meine Reise?

Und warum ist die Einstufung als Risikogebiet nicht das gleiche wie eine Reisewarnung? Die wichtigsten Antworten haben wir Ihnen zusammengestellt.

Wie kann man wieder Reisen?

Generell sind Reisen in alle Länder möglich, solange die Einreise durch das Land offen ist. Wer aus einem anderen Land zurück nach Deutschland kommt, unabhängig des Status als Risikogebiet, unterliegt seit Anfang August der Corona-Testpflicht. Alle aktuellen Infos dazu finden Sie in der Coronavirus-Einreiseverordnung.

Was bedeutet eine Reisewarnung?

Die Reisewarnung wird vom Auswärtigen Amt ausgesprochen. Diese ist jedoch nur eine Empfehlung, wenn möglich von Reisen in diese Länder abzusehen, jedoch kein Reiseverbot oder führt zu keiner Quarantänepflicht. Auch eine touristische Reise in diese Länder ist möglich. Es gibt keine pauschale weltweite Reisewarnung mehr.

Was sind ‚einfache‘ Risikogebiete?

Das Robert-Koch-Institut sammelt auf einer Liste alle Länder, die als Risikogebiet gelten und in denen eine erhöhte Gefahr der Ansteckung besteht. Die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete ist entfallen.

Was sind Hochrisikogebiete und Virusvarianten-Gebiete?

Neue Virusvarianten-Gebiete sind Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten. Dagegen besteht in Hochinzidenzgebieten ein besonders hohes Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.

 

Corona Einreise Regeln

Rückreise und Rückkehr nach Deutschland nach dem Urlaub

Der Status als Risikogebiet entscheidet darüber, ob es für Reisende aus den betreffenden Ländern eine Rückreisebeschränkung zurück nach Deutschland gibt.

1. Rückkehr aus einem Reiseland ohne Hochrisikio- oder Virusvarianten-Status:

  • Reisende (die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben) aus diesen Ländern sind dazu verpflichtet, bei Einreise einen negativen Testnachweis, einen Impf- oder Genesenennachweis bei der Einreise vorlegen.

1. Rückkehr aus einem Hochrisikio-Gebiet: Aufenthalt in einem Gebiet mit einem besonders hohen Infektionsrisiko in den letzten 10 Tagen vor Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland

  • Testpflicht: Reisende müssen einen negativen Test, Impf- oder Genesenennachweis haben. Diese Nachweise müssen in der digitalen Einreiseanmeldung hochgeladen werden.
  • Anmeldepflicht: Dafür ist die neue digitale Einreiseanmeldung vorgesehen. Sie muss bei Flug-, Auto- und Busreisen ausgefüllt werden und mitgeführt werden.
  • Quarantänepflicht: Die Reisenden müssen sich an ihrem Zielort/Zuhause für 10 Tage häuslich absondern.
  • Beendigung der Quarantäne durch Test: Die Reisenden können sich frühestens nach 5 Tagen nach Einreise durch ein negatives Testergebnis von der Pflicht zur häuslichen Absonderung befreie, das über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird.
  • Beendigung der Quarantäne durch Genesung/Impfung: Geimpfte und Genesene können die Quarantäne ab dem Zeitpunkt beenden, an dem der Impf- oder Genesenennachweis über das Einreiseprotal übermittelt wird. Erfolgt die Übermittlung vor Einreise (wird dringende empfohlen), muss die Quarantäne nicht angetreten werden.

2. Rückkehr aus deinem Virusvarianten-Gebiet: Aufenthalt in einem Gebiet mit einem besonders hohen Infektionsrisiko in den letzten 10 Tagen vor Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland

  • Dazu gehören Regionen mit besonders hohen Erkrankungszahlen sowie Regionen, in denen sich bestimmte Virusvarianten ausgebreitet haben, die noch ansteckender sind als das ursprüngliche Virus.
  • Testpflicht: Reisende müssen einen negativen Test, Impf- oder Genesenennachweis haben. Diese Nachweise müssen in der digitalen Einreiseanmeldung hochgeladen werden.
  • Anmeldepflicht: Dafür ist die neue digitale Einreiseanmeldung vorgesehen. Sie muss bei Flug-, Auto- und Busreisen ausgefüllt werden und mitgeführt werden.
  • Quarantänepflicht: Die Reisenden müssen sich an ihrem Zielort/Zuhause für 14 Tage häuslich absondern. Eine Ausnahme von der Quarantänepflicht für vollständig geimpfte Personen nach Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet besteht demnach nicht.
  • Beendigung der Quarantäne: Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich.

Je nach Bundesland unterscheiden sich die Regelungen leicht, daher ist eine genaue und aktuelle Information immer notwendig.

 

Einreisebeschränkungen für Deutsche in andere Länder

In vielen Ländern gibt es allgemeine Einreisestopps oder Einreisebeschränkungen, wenn man als Tourist aus Deutschland einreisen möchte. Die Einreisebeschränkungen gelten bis auf weiteres, können sich aber jederzeit ändern. In diesen Ländern wird für Deutsche kein Visum erteilt oder die Einreise verweigert.

 


Reisen ist wieder möglich!

Wir sind auch in „Corona Zeiten“ weiterhin für Sie da! Wir informieren Sie umfassend über die aktuellen Einreisebedingungen der verschiedenen Länder und Reisemöglichkeiten.

Aktuelle Einreisebestimmungen

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