Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden für die Vermittlung von Einzelleistungen

(Anlage 16 zu Artikel 251 § 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a)

Durch die Buchung dieser einzelnen Reiseleistungen für Ihre Reise über unser Unternehmen Trails Reisen (eine Marke der reiseAgentur brandner) können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen.

Daher ist unser Unternehmen nicht für die ordnungsgemäße Erbringung dieser Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Bei der Buchung von Einzelleistungen muss keine Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlung an die reiseAgentur Brandner für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz von der reiseAgentur Brandner nicht erbracht wurden, geleistet werden. Beachten Sie bitte, dass dies im Falle einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt.